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Grundlagenermittlung

Grundlagenermittlung
Eine Grundlagenermittlung berücksichtigt das Abklären der Aufgabenstellung, die Besichtigung des Ortes, eine sachgerechte Beratung bezüglich des ganzen Untersuchungs- und Leistungsbedarfs, Entscheidungshilfen hinsichtlich der Auswahl zusätzlicher Planungsbeteiligter und die Dokumentation sowie Erklärung der Ergebnisse.

Des Weiteren ist meistens nötig, eine Tragwerksplanung vorzunehmen. In der Tragwerksplanung wird mittels statischen Kalkulationen die für das Gebäude erforderliche Tragfähigkeit errechnet. Diese statistische Berechnung dient der Bauaufsichtsbehörde als Beleg für die Dauerhaftigkeit, Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit. Um diese Aufgabe kümmert sich der Bauingenieur. Die Tragwerkplanung kann hingegen auch von den meisten Architekten übernommen werden. Alternativ kann sie auch von staatlich geprüften Bautechnikern und Bauhandwerksmeistern ausgeführt werden.

Ablauf

Der Architekt wird zuerst eine Begehung durchführen, falls schon ein Baugrundstück vorhanden ist. In dieser Phase kann der Architekt dem Bauherrn schon erste Hinweise nennen: Falls möglich, kann sich die Raumaufteilung an den Himmelsrichtungen ausrichten. Viele genutzte Räume können sich eher nach Süden orientieren, seltener genutzte Zimmer nach Norden. Ebenso ist die Lage des Grundstücks für das weitere Vorgehen wichtig – liegt es beispielsweise am Hang oder ist es ein Eckgrundstück.



Das Gebäude muss natürlich den rechtlichen Vorgaben entsprechen, was zum Beispiel die Größe der Grundfläche oder die Ausrichtung des Hauses beeinflussen kann. Zusätzlich ist es sinnvoll ein Funktions- und Raumprogramm zu gestalten. Daraus resultieren die Anzahl der Zimmer, deren Nutzungsart (zum Beispiel Schlaf- oder Wohnzimmer) sowie Ausstattung (Anzahl Steckdosen, jeweilige Bodenbeläge, Kommunikationsanschlüsse etc.). Danach kreiert der Architekt eine detaillierte Übersicht über die Bauaufgabe, nachdem er sich mit dem Bauherrn abgestimmt hat. Dabei wird eine Arbeits- und Planungsgrundlage in tabellarischer Form erarbeitet. Sie soll dem Architekten als Orientierung helfen und gleichzeitig dem Bauherrn als übersichtliche Aufstellung seiner Anforderungen an sein zukünftiges Eigenheim dienen. Als Alternative oder als Ergänzung zur Tabelle erstellt der Bauplaner einen provisorischen Grundriss. In dieser Phase kommen dann die finanziellen Mittel zum Vorschein, ob sie sich mit den Vorstellungen und Bedürfnisse des Bauherrn decken lassen.


Die Aufbereitung eines Funktions- und Raumplans eignet sich nicht nur bei der Grundlagenermittlung für einen Neubau. Es hat sich ebenso bei umfangreichen Sanierungen von Altbauten bewährt.

Aufschluss über Kosten und Gewerke

Die Grundlagenermittlung zeigt, welche Gewerke für den Hausbau in welchem Umfang gebaucht werden. Je nach Ausbaustufe sind beachtliche Unterschiede bei der Grundlagenermittlung zu machen. Besteht der Bauherr darauf selbst an seinem Haus mitzuhelfen, wird er vom Architekten beraten. Der Architekt zeigt ihm welche Tätigkeiten und in welchem Umfang diese Eigenleistung sinnvoll und möglich ist.

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