Grundlagenermittlung: die erste Leistungsphase der Objekt- und Fachplanung nach der HOAI
Die Grundlagenermittlung ist die erste von neun Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Sie steht ganz am Anfang eines langen Prozesses, in dessen Verlauf aus der Bauidee ein Bauvorhaben und schließlich ein fertiggestelltes Bauwerk wird. Anders als bei den anderen acht Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung nach der HOAI hat der Bauherr im Rahmen der Grundlagenermittlung weitreichende Einflussmöglichkeiten. Gemeinsam mit dem verantwortlichen Architekten – etwa dem Architekturbüro schuberth.architekten in Hamburg – legt der Bauherr bei der Grundlagenermittlung die Rahmenbedingungen für das spätere Bauprojekt fest. Er definiert gemeinsam mit dem Architekten die Aufgabenstellung und legt somit die Basis für das Bauvorhaben.
Für Bauherren ist es besonders wichtig, bei der Grundlagenermittlung eng mit dem Architekten zusammenzuarbeiten. Objektbesichtigungen und schriftliche Fixierungen von Vorüberlegungen sind ebenso Teil der Grundlagenermittlung wie Literaturrecherche, Brainstorming und Besprechungen mit Fachkollegen. Der Auftraggeber (Bauherr) muss bei der Grundlagenermittlung quasi „in die Zukunft blicken“: Wie soll sich seine Familie weiterentwickeln? Welche Bedürfnisse muss das Bauprojekt erfüllen? Falls es sich um ein gewerbliches Objekt handelt, muss analog dazu die zukünftige, voraussichtliche Betriebsentwicklung berücksichtigt werden.
Welche Leistungen gehören zur Grundlagenermittlung?
Als erste von neun Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung nach der HOAI hat die Grundlagenermittlung die primäre Aufgabe, den groben Zuschnitt und die Größe des Objekts festzulegen. Ihr folgen in chronologischer Reihenfolge die anderen acht Leistungsphasen: Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung/Bauüberwachung und schließlich Dokumentation. Die Leistungen, welche im Rahmen der Grundlagenermittlung erbracht werden, lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Grundleistungen und besondere Leistungen.
Zu den Grundleistungen zählen zum Beispiel Klärung der Aufgabenstellung, Ortsbesichtigung, Beratung zum Bedarf, Festlegung von Entscheidungshilfen für die Auswahl von anderen Projektbeteiligten und Dokumentation der Ergebnisse. Zu den besonderen Leistungen gehören unter anderem Aufstellung eines Raumprogramms, Beschaffung von Unterlagen, Bestandsaufnahme, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Projektstrukturplanung.
Die erbrachten Leistungen werden dem ausführenden Architekturbüro – etwa dem Architekturbüro schuberth.architekten für Innenarchitektur in Hamburg - wie vorgesehen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vergütet. Da sich die Inhalte der HOAI in regelmäßigen Abständen ändern, ist es für den Auftraggeber in jedem Fall ratsam, sich vor der Grundlagenermittlung mit der HOAI selbst zu befassen.
Wichtig: Die Kosten werden bereits bei der Grundlagenermittlung berücksichtigt
Engagierte Bauherren sollten während der Grundlagenermittlung offen für neue Ideen und kreative Ansätze sein. Je kreativer und freier die Grundlagenermittlung, desto passgenauer und zufriedenstellender schlussendlich das fertiggestellte Bauwerk – so lautet eine der allgemein anerkannten Faustregeln bei der Grundlagenermittlung. Ungeachtet aller geistigen Freizügigkeit sollte sich der Auftraggeber jedoch einen gesunden Sinn für die Realität und das Machbare bewahren.
So gehören zum Beispiel auch Überlegungen zu den Finanzierungsmöglichkeiten, zum Zeitrahmen und zum Baukostenbudget zu den Aufgabenstellungen, die im Rahmen der Grundlagenermittlung angegangen werden müssen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2013 (derzeit noch gültig) müssen im Übrigen auch die ausführenden Architekten im Rahmen der Grundlagenermittlung den Kostenrahmen des Auftraggebers berücksichtigen. Dies gilt zum Beispiel für die Freianlagenplanung in Hamburg oder für die Objektplanung in einer anderen Stadt Deutschlands.